Zulassungsregelungen und -praxis im Fachbereich Gesundheit an 5 Fachhochschulen (Schlussbericht)

Die Zulassungsvoraussetzungen an Fachhochschulen (FH) sind im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) geregelt. Darin wird festgelegt, dass von Personen ohne spezifische Vorbildung (insb. Personen mit einer gymnasialen Maturität GM) eine 1-jährige Arbeitswelterfahrung (AWE) vor dem Studium verlangt wird. Aktuell gilt im Bereich Gesundheit eine Übergangsregelung, welche Zusatzmodule zur Arbeitswelterfahrung vor, während oder nach Studium vorsieht. Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die Firma BSS Volkswirtschaftliche Beratung damit beauftragt, die aktuellen Zulassungsregelungen an 5 FH vertieft zu analysieren und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle zu identifizieren.

Zulassungsregelungen und -praxis im Fachbereich Gesundheit an 5 Fachhochschulen (Schlussbericht)