Ständiger Ausschuss der Arbeitswelt

Zur Vorbereitung von Entscheiden schafft der Hochschulrat einen ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt (Art. 15 Abs. 1 Bst. b HFKG). Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisationen.

An seiner ersten Sitzung vom 26. Februar 2015 hat der Hochschulrat diesen Ausschuss eingesetzt (siehe Einsetzungsverfügung) und die von den Organisationen der Arbeitswelt vorgeschlagenen Mitglieder für eine Amtsdauer von 4 Jahren (erste Amtsperiode bis 31. Dezember 2018) gewählt. Erneuerungswahlen finden alle vier Jahre statt. Alle Mitglieder des Ausschusses Arbeitswelt nehmen an den Sitzungen der Plenarversammlung und des Hochschulrats mit beratender Stimme teil.

Dem Ausschuss gehören an:

  • Dieter Kläy, Ressortleiter Arbeitsmarkt, Berufsbildung und Wirtschaftsrecht, Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbands SGV
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  • Nicole Cornu, Zentralsekretärin Bildungs- und Jugendpolitik, Vertreterin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB
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  • Gabriel Fischer, Leiter Bildungspolitik, Vertreter von Travail Suisse
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  • Prof. Dr. Rudolf Minsch, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung, Leiter allgemeine Wirtschaftspolitik & Bildung / Chefökonom, Vertreter von economiesuisse
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Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt nimmt Stellung zu den Geschäften der Hochschulkonferenz (Art. 28 Abs. 1 OReg-SHK). Er kann aus eigener Initiative oder im Auftrag der Hochschulkonferenz zu einzelnen gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Entwicklungen Stellung nehmen und Anträge stellen (Art. 28 Abs. 2 OReg-SHK).

Der Ausschuss organisiert sich selbst (Art. 29 Abs. 4 OReg-SHK).

Am 27. August 2015 hat sich der Ausschuss ein Reglement gegeben. Den Vorsitz des ständigen Ausschusses der Arbeitswelt hat einer der vier vom Hochschulrat gewählten Personen inne (Art. 3 Reglement). Im Jahr 2024 steht Gabriel Fischer von Travail Suisse, dem ständigen Ausschuss der Arbeitswelt vor.

Gemäss Art. 25 OReg-SHK kann die Geschäftsführung der Hochschulkonferenz die vom Hochschulrat eingesetzten Ausschüsse für die Wahrung ihrer Aufgaben administrativ unterstützen. Christina Baumann, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., wissenschaftliche Beraterin im Ressort Hochschulpolitik des SBFI, nimmt diese Funktion wahr.