Themen
Projektgebundene Beiträge
Projektgebundene Beiträge sind gemäss HFKG neben den Grundbeiträgen und Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen eine der drei Beitragsarten des Bundes im Hochschulbereich. Die von den Hochschulen ausgewählten Projekte werden koordiniert durch swissuniversities bei der Schweizerischen Hochschulkonferenz eingereicht und vom Hochschulrat der SHK, also von Bund und Kantonen gemeinsam, ausgewählt.
Akkreditierung
Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die Qualitätssicherung und Akkreditierung im Hochschulbereich. Er entscheidet insbesondere über die Akkreditierungen nach HFKG. Dieses sieht ausserdem vor, dass sich der Rat aus 15-20 unabhängigen Mitgliedern zusammensetzt, welche die Hochschulen, die Arbeitswelt, die Studierenden, den Mittelbau und den Lehrkörper vertreten. Mindestens fünf Mitglieder müssen hauptsächlich im Ausland tätig sein. Sicherzustellen ist ausserdem eine angemessene Vertretung der Lehr- und Forschungsbereiche der Hochschulen sowie der Geschlechter. Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist weisungsunabhängig.
Wissenschaftliche Integrität
Wissenschaftliche Integrität ist die Grundlage vertrauenswürdiger Forschung und Lehre. Sie beruht auf den Prinzipien Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung. An diesen Werten orientieren sich Forschende bei der Produktion und Vermittlung von Wissen ebenso wie im Umgang mit Daten, Publikationen und ethischen Fragestellungen. Da die Wissenschaft durch ein hohes Mass an Autonomie geprägt ist, trägt sie eine besondere Verantwortung: Sie muss integres Verhalten nicht nur selbst gewährleisten, sondern auch aktiv fördern und absichern. Staat und Gesellschaft, welche die Wissenschaftsfreiheit garantieren und die öffentliche Finanzierung bereitstellen, müssen sich auf diese Integrität verlassen können.
Schweizerische Hochschulkonferenz
3003 Bern