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Projektgebundene Beiträge

Projektgebundene Beiträge sind gemäss HFKG neben den Grundbeiträgen und Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen eine der drei Beitragsarten des Bundes im Hochschulbereich. Die von den Hochschulen ausgewählten Projekte werden koordiniert durch swissuniversities bei der Schweizerischen Hochschulkonferenz eingereicht und vom Hochschulrat der SHK, also von Bund und Kantonen gemeinsam, ausgewählt.

Projektgebundene Beiträge 2025-2028

Der Bund unterstützt Kooperations- und Innovationsprojekte mittels der projektgebundenen Beiträge gemäss Art. 59 HFKG. Die Beiträge können für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung ausgerichtet werden.Der Hochschulrat der SHK hatte am 16. Mai 2024 die von swissuniversities vorgeschlagenen Projekte für die Förderperiode 2025-2028 in den Bereichen Chancengerechtigkeit (20 Mio. CHF),

Projektgebundene Beiträge 2021-2024

Der Bund unterstützt Kooperations- und Innovationsprojekte mittels der projektgebundenen Beiträge gemäss Art. 59 HFKG. Die Beiträge können für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung ausgerichtet werden.

Projektgebundene Beiträge 2017-2020

Der Bund unterstützt Kooperations- und Innovationsprojekte mittels der projektgebundenen Beiträge gemäss Art. 59 HFKG. Die Beiträge können für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung ausgerichtet werden.

Projektgebundene Beiträge 2013-2016

Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK), verantwortlich für die Ausschreibung und Vergabe der Projekte, hatte 2012 die SUK-Programme respektive die Kooperations- und Innovationsprojekte (KIP) 2013-2016 basierend auf den Ergebnissen der ex ante Evaluation und unter Einbezug der Empfehlungen der Rektorenkonferenz CRUS bestimmt.

Schweizerische Hochschulkonferenz

Einsteinstrasse 2
3003 Bern