Die Organe der SHK
Präsidium
In beiden Versammlungsformen der SHK (Plenarversammlung und Hochschulrat) hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, die Rolle des Präsidenten inne. Das Vizepräsidium der SHK wird durch Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens, Vorsteherin der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten des Kantons Freiburg und durch Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, Vorsteherin der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, wahrgenommen.
Plenarversammlung
Die Plenarversammlung behandelt Geschäfte, die die Rechte und Pflichten des Bundes und aller Hochschulkonkordatskantone betreffen. Dies sind beispielsweise die Festlegung der Referenzkosten oder die Formulierung von Empfehlungen für Stipendien und Darlehen. Der Plenarversammlung gehören alle Kantone an, die das Hochschulkonkordat ratifiziert haben. Sie tagt grundsätzlich zwei Mal jährlich.
Hochschulrat
Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Dies sind beispielsweise der Erlass von Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die Mobilität oder die Akkreditierung. Weiter hat er u.a. die Kompetenz zur Festlegung der Merkmale der Hochschultypen und ihm obliegt der Beschluss der gesamtschweizerischen Koordination für den Hochschulbereich und der Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Im Hochschulrat vertreten sind vierzehn Kantone. Er tagt grundsätzlich vier Mal im Jahr.
Fachkonferenz
Die Geschäftsführung der SHK leitet eine Fachkonferenz, die sich aus den Amtschefinnen und -chefs der Kantone, einer Vertreterin des Generalsekretariats der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und zwei Vertretern des SBFI zusammensetzt. Die Generalsekretärin von swissuniversities und der Stabschef des ETH-Rates sind als Gäste vertreten. Die Fachkonferenz hat die Aufgabe, die Geschäfte zuhanden des Präsidiums der SHK vorzubereiten.
Rat für wissenschaftliche Integrität
Gestützt auf seine Verordnung über die Sicherung der Qualität im Bereich der wissenschaftlichen Integrität (V-SQWI) hat der Hochschulrat einen ständigen Ausschuss gemäss Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c HFKG geschaffen. Der Rat für wissenschaftliche Integrität setzt sich aus Expertinnen und Experten zusammen, die einerseits über ein grosses disziplinäres Fachwissen verfügen und sich andererseits auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Integrität besonders engagieren. Die Aufgaben des Rats sind in der V-SQWI festgehalten. Unter anderem verantwortet er die Leitung der Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums für wissenschaftliche Integrität Schweiz.
Fachstelle für Hochschulbauten
Die Plenarversammlung und der Hochschulrat können zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Kommissionen einsetzen. Im November 2015 hat der HSR zur Vorbereitung der Geschäfte der Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge die «Fachstelle für Hochschulbauten» (FHB) als Kommission eingesetzt. Damit wird die FHB, die bereits als Arbeitsgruppe der SUK bestanden hatte, unter dem HFKG weitergeführt. Das Sekretariat wird vom Ressort Hochschulbauten der Abteilung Hochschulen des SBFI wahrgenommen. Gemäss ihrem Reglement beauftragt die FHB Fachexpertinnen und -experten mit der Prüfung der Gesuche für Hochschulbauprojekte und der Erstellung eines Berichts. Gestützt auf diesen Bericht erlässt die FHB Empfehlungen zuhanden des HSR. Nach Prüfung dieser Empfehlung gibt der HSR seinerseits eine Empfehlung zuhanden des WBF ab, das den definitiven Entscheid fällt.
Ständiger Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin
Der Hochschulrat hat im Sinne des HFKG einen ständigen Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin geschaffen. Dieser kann zuhanden des HSR aus eigener Initiative oder im Auftrag zu Fragen der Hochschulmedizin Stellung nehmen und Anträge stellen. Nachdem der HSR im Mai 2015 für diesen Ausschuss eine Liste von möglichen Aufgaben verabschiedet hatte, setzte er ihn im November ein und wählte dessen Mitglieder.
Ständiger Ausschuss der Arbeitswelt
Zur Vorbereitung von Entscheiden schafft der Hochschulrat einen ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt (Art. 15 Abs. 1 Bst. b HFKG). Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisationen.
Schweizerische Hochschulkonferenz
3003 Bern