Plenarversammlung

Die Plenarversammlung behandelt Geschäfte, die die Rechte und Pflichten des Bundes und aller Hochschulkonkordatskantone betreffen. Dies sind beispielsweise die Festlegung der Referenzkosten oder die Formulierung von Empfehlungen für Stipendien und Darlehen. Der Plenarversammlung gehören alle Kantone an, die das Hochschulkonkordat ratifiziert haben. Sie tagt grundsätzlich zwei Mal jährlich.