Hochschulrat

Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Dies sind beispielsweise der Erlass von Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die Mobilität oder die Akkreditierung. Weiter hat er u.a. die Kompetenz zur Festlegung der Merkmale der Hochschultypen und ihm obliegt der Beschluss der gesamtschweizerischen Koordination für den Hochschulbereich und der Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Im Hochschulrat vertreten sind vierzehn Kantone. Er tagt grundsätzlich vier Mal im Jahr.