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MitteilungVeröffentlicht am 24. Februar 2022

Empfehlung zur Zulassung zum Medizinstudium für das Studienjahr 2022/2023

Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2022/2023 empfohlen.

Er hat diesen Kantonen sowie dem ETH-Rat weiterhin empfohlen, die Zahl der zu diesen Studienfächern zugelassenen Studierenden mittels des Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) zu beschränken. Der Test soll am 8. Juli 2022 stattfinden.

Die Zuständigkeit für das Zulassungsverfahren liegt bei swissuniversities.

* Da die Universitäten Genf, Lausanne und Neuchâtel den Numerus clausus nicht anwenden, nehmen sie alle angemeldeten Studierenden auf.

Schweizerische Hochschulkonferenz

Einsteinstrasse 2
3003 Bern