Empfehlung zur Zulassung zum Medizinstudium für das Studienjahr 2021/2022
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2021/2022 empfohlen.
Er hat diesen Kantonen sowie dem ETH-Rat weiterhin empfohlen, die Zahl der zu diesen Studienfächern zugelassenen Studierenden mittels des Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) zu beschränken. Der Test soll am 9. Juli 2021 stattfinden.
Die Zuständigkeit für das Zulassungsverfahren liegt bei swissuniversities.
* Da die Universitäten Genf, Lausanne und Neuchâtel den Numerus clausus nicht anwenden, nehmen sie alle angemeldeten Studierenden auf.
Links
- Informationen zum Medizinstudium bei swissunversities
Schweizerische Hochschulkonferenz
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
3003 Bern