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MitteilungVeröffentlicht am 20. Mai 2019

Die SHK beschliesst die gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Schwerpunkte für die Periode 2021–2024

Unter der Leitung ihres Präsidenten Bundesrat Guy Parmelin hat die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) am 20. Mai 2019 ihre Diskussion über die strategische Planung der Rektorenkonferenz swissuniversities für die Periode 2021–2024 fortgesetzt und die Digitalisierung als einen der neuen hochschulpolitischen Schwerpunkte definiert. Sie hat zudem den Prozess zur Berechnung der Referenzkosten festgelegt und die Ergebnisse der Erhebung der Kosten der Humanmedizinausbildung zur Kenntnis genommen.

Bund und Kantone haben im Rahmen der SHK die im Februar begonnene Diskussion über die Schwerpunkte und Massnahmen aus der strategischen Planung von swissuniversities hinsichtlich der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024 fortgesetzt. Sie haben dabei unter dem Vorbehalt der dazu notwendigen Finanzmittel der Kantone und des Bundes gesamtschweizerische hochschulpolitische Schwerpunkte beschlossen. Im Grundsatz sollen die Prioritäten der laufenden Förderperiode weitergeführt und konsolidiert werden. Dazu gehören insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Karrieremöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Stärkung des Nachwuchses im Medizinbereich und in anderen Bereichen mit Fachkräftemangel (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik sowie Gesundheit).

Als wichtigen neuen Schwerpunkt setzt die SHK die Digitalisierung. Im Mittelpunkt stehen Massnahmen, mit welchen die Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels in seiner ganzen Bandbreite angegangen werden sollen. Dazu gehören insbesondere die Förderung der Ausbildung von Fachkräften im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und die Stärkung der «Digital Skills» der Absolvierenden und des wissenschaftlichen und akademischen Personals in allen Fachbereichen, wobei bei der Projektfinanzierung insbesondere Massnahmen mit hochschul- und hochschultypenübergreifenden Synergieeffekten im Mittelpunkt stehen. Auch sollen gemeinsame Dienstleistungen und Infrastrukturen im Bereich der wissenschaftlichen Informatikdienstleistungen und der Verwaltung von Forschungsdienstleistungen (Open Access und Zugang zu digitalen wissenschaftlichen Informationen inkl. Forschungsdaten) aufgebaut werden. Weitere wichtige strategische Ziele sind die Verminderung von Studienabbrüchen, die Weiterführung der Profilschärfung und Portfoliobereinigung sowie der Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen.

Im Bereich der Finanzierung hat die SHK mit der Referenzkostenverordnung die Rahmenbedingungen zur gemeinsamen Ermittlung des Finanzbedarfs festgelegt. Bei den Referenzkosten im Sinne des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes handelt es sich um die für eine qualitativ hochstehende Lehre pro Studentin oder Student notwendigen Aufwendungen. Sie dienen als Basis für die gemeinsame Finanzplanung von Bund und Kantonen. Die SHK hat zudem den eng mit dem Thema der Referenzkosten verknüpften Bericht «Erhebung der Kosten für Lehre und Forschung in Humanmedizin EKOH» und damit die Ergebnisse der Erhebung der Zahlen 2016 und 2017 zur Kenntnis genommen. Mit diesen durch das Projekt gefestigten und plausibilisierten Kostendaten zweier Erhebungsjahre verfügt die SHK über solide Informationen, die es ihr erlauben werden, die Referenzkosten aller Fachbereichsgruppen für die Periode 2021–2024 festzulegen. Die SHK hat sich dafür ausgesprochen, dass die Universitäten und die an der Grundausbildung von Humanmedizinerinnen und -medizinern beteiligten Spitäler die im Rahmen von EKOH gestärkte Zusammenarbeit weiterführen. Dies mit dem Ziel, die erforderlichen Kostendaten ihrer Ausbildungsspitäler in die Kostenrechnung der Universitäten zu integrieren und damit mittel- und langfristig differenziertere Ausgangswerte für die Festlegung der Referenzkosten zu ermöglichen.

Schweizerische Hochschulkonferenz

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3003 Bern